Förderung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund

Leistungsbeschreibung

Zielgruppen von Projekten, die nach dieser Richtlinie gefördert werden, sind Menschen mit Migrationsbiografie im Sinne der Definition der Personengruppe „Menschen mit Migrationshintergrund“ des Statistischen Bundesamtes. Dies gilt unabhängig von der Bleibeperspektive und schließt ausländische Staatsangehörige ohne auf Dauer angelegten Aufenthalt ein.

Ziel der Förderung ist die Verbesserung von Rahmenbedingungen für die chancengleiche Teilhabe von Menschen mit Migrationsbiografie am wirtschaftlichen, gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben, um sie in die Lage zu versetzen, ihr Leben eigenverantwortlich und selbstbestimmt zu gestalten.

Das für Migrations- und Integrationsangelegenheiten zuständige Ministerium verfolgt mit dieser Richtlinie die folgenden Programmziele:

  1. Stärkung der Kompetenzen von Menschen mit Migrationsbiografie,
  2. Stärkung der chancengleichen Teilhabe und der aktiven Partizipation von Menschen mit Migrationsbiografie am gesellschaftlichen, politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Leben,
  3. Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz zwischen Menschen mit Migrationsbiografie und Aufnahmegesellschaft,
  4. Steigerung des Erfolgs bundesfinanzierter Integrationsmaßnahmen, insbesondere Integrationskurse nach § 43 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), sowie Maßnahmen zur Erstorientierung und Wertevermittlung,
  5. Bereitstellung von Beratungs- und Informationsangeboten für Menschen mit Migrationsbiografie,
  6. Verbesserung der Vernetzung, Qualifizierung und Beratung der mit Migrations- und Integrationsangelegenheiten befassten Institutionen und Organisationen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.