Zuständigkeitsfinder
Bestellung, Änderung der Aufgaben oder Abbestellung eines Strahlenschutzbeauftragten mitteilen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als strahlenschutzverantwortliche Person eine Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz umgehend mitteilen.
In der Bestellung müssen Sie zudem die Aufgaben und Befugnisse der oder des Strahlenschutzbeauftragten sowie den innerbetrieblichen Entscheidungsbereich angeben.
Sie müssen der zuständigen Behörde auch mitteilen,
- wenn die strahlenschutzbeauftragte Person ausscheidet oder Sie diese entpflichten und Sie eine andere Person zum Strahlenschutzbeauftragten bestellen
- wenn sich Aufgaben oder Befugnissen der oder des Strahlenschutzbeauftragten ändern.
Verfahrensablauf
Die Mitteilung zum Strahlenschutzbeauftragten kann Online, postalisch oder per E-Mail erfolgen.
Tragen sie alle notwendigen Daten in das Onlineformular ein.
Laden sie die notwendigen Unterlagen hoch.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an dasThüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) – Abteilung 6 – Referat 63.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) - Referat 63 - Strahlenschutz, Gentechnik
Thüringer Landesamt Für Verbraucherschutz (TLV) – Dezernat 21
Voraussetzungen
- Es gibt keine Bedenken der Behörde gegen die Zuverlässigkeit der Person, die Sie zur strahlenschutzbeauftragen Person bestellen und der Behörde mitteilen.
- Die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz liegt vor.
- Bei Ärztinnen und Ärzten: Approbation
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis zur Zuverlässigkeit, Führungszeugnis (Belegart O)
- Nachweis der aktuellen Fachkunde im Strahlenschutz nach dem Strahlenschutzgesetz (StrlSchG)
- gegebenenfalls Nachweis über Tätigkeiten im Rahmen weiterer Genehmigungen bei diesen oder weiteren Betreibenden mit Angabe der Betreiberin oder des Betreibers und in welchem Umfang
- bei Ärztinnen und Ärzten: Nachweis der Approbation
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen die Mitteilung unverzüglich bei der zuständigen Behörde abgeben.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 4 WochenWenn die Behörde mehrfach Unterlagen nachfordern muss, kann sich das Verfahren verlängern.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gebührenbescheid:
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bemerkungen
Die Ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragten ist eine wichtige Genehmigungsvoraussetzung.
Fehlende oder eine nicht ausreichende Anzahl von Strahlenschutzbeauftragt6en kann zu verwaltungsrechtlichen Maßnahmen, wie Einschränkungen des Betriebes/ Umganges bis hin zum Widerruf der Genehmigung, führen.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Fachlich freigegeben am
13.03.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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