Zuständigkeitsfinder
Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
Leistungsbeschreibung
Aufsichtspersonen, insbesondere Leiter einer Betriebsabteilung, Sprengberechtigte, Betriebsmeister, fachtechnisches Aufsichtspersonal in der Kampfmittelbeseitigung und Lagerverwalter sowie Personen, die zum Verbringen explosionsgefährlicher Stoffe, zu deren Überlassen an andere oder zum Empfang dieser Stoffe von anderen bestellt sind, dürfen als verantwortliche Personen ihre Tätigkeit nur ausüben, wenn sie einen behördlichen Befähigungsschein zum Umgang und/oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen nach dem Sprengstoffgesetz besitzen.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Befähigungsscheins erfolgt auf schriftlichen oder elektronischen Antrag bei der zuständigen Behörde.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV), Abteilung Gesundheitlicher und Technischer Verbraucherschutz, Dezernat Technischer Verbraucherschutz, Marktüberwachung am Standort Erfurt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Fachkunde (Zeugnis bzw. Lehrgangsurkunde)
- Bescheinigung über Unbedenklichkeit
- Personalausweis oder Reisepass
Welche Gebühren fallen an?
Die Erteilung eines Befähigungsscheins ist kostenpflichtig. Die Ausstellung eines Befähigungsscheins einschließlich dem ausgefertigten Dokument kostet 70 Euro, eine wesentliche Änderung und die Verlängerung der Geltungsdauer eines Befähigungsscheins kosten 40 Euro. Die Kosten für das Einholen von Erkundigungen im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung sind zusätzlich zu übernehmen und bewegen sich im Rahmen von 30 Euro bis 250 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Antrag ist rechtzeitig, spätestens 8-10 Wochen vor der beabsichtigten Aufnahme einer unter das Sprengstoffgesetz fallenden Tätigkeit zu stellen.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung darf nicht älter als ein Jahr sein.
Bearbeitungsdauer
Über den Antrag ist innerhalb einer Frist von 3 Monaten zu entscheiden. Die Frist beginnt mit dem Eingang der vollständigen Unterlagen. Sie kann einmal angemessen verlängert werden, wenn dies durch die Schwierigkeit der Angelegenheit gerechtfertigt ist. Eine Fristverlängerung ist zu begründen. Sie wird Ihnen rechtzeitig vor Ablauf der ursprünglichen Frist mitgeteilt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung zu Ihrem Antrag bzw. gegen eine nicht fristgerecht getroffene Entscheidung stehen Ihnen die Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung zur Verfügung (Widerspruch, gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht).
Anträge / Formulare
- Antrag auf Erteilung bzw. Verlängerung eines Befähigungsscheins nach § 20 Sprengstoffgesetz
- Beiblatt A (bei Umgang mit Munition und sprengkräftigen Kriegswaffen einschließlich Fundmunition)
Was sollte ich noch wissen?
Das Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Für Betriebe, die der Bergaufsicht unterliegen, ist das Thüringer Landesbergamt zuständige Behörde.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
21.03.2022
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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