Zuständigkeitsfinder
Google Street View - Widerspruch
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie als Eigentümer/in oder Mieter/in eines Hauses dessen Darstellung im Internetdienst Google Street View nicht wünschen, können Sie dagegen Widerspruch erheben.
Informationen über die Widerspruchsmöglichkeiten finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Thüringer Innenministeriums.
Sie können auch direkt per Onlineformular bei Google Ihr Anwesen/ Gebäude unkenntlich machen lassen.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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