Zuständigkeitsfinder
Natura 2000
Leistungsbeschreibung
Natura 2000 ist ein Schutzgebietssystem der Europäischen Union, das europaweit auf einheitlicher Grundlage errichtet wurde. Es umfasst die nach der EG-Vogelschutzrichtlinie und die nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) von den Mitgliedstaaten ausgewiesenen Gebiete und gibt einheitliche Schutzbestimmungen vor. Ausgewiesen wurden solche Schutzgebiete für alle Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume, die in den Anhängen I und II der FFH-Richtlinie sowie im Anhang 1 der EG-Vogelschutzrichtlinie aufgelistet sind.
Das ökologische Netz Natura 2000 spielt eine entscheidende Rolle bei den Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt in Europa.
Thüringen hat
- 44 EG-Vogelschutzgebiete,
- 212 FFH-Gebiete und
- 35 FFH-Objekte für Fledermäuse
als Natura 2000-Gebiete an die EU gemeldet. Das entspricht etwa 17 % der Landesfläche.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich für die Beantwortung von Fachfragen oder zum Erhalt von Informationen zu Natura 2000 im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes an das
- Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Jena,
für die Beantwortung zu Vollzugsfragen in Natura 2000-Gebieten an die
- jeweils zuständige Landkreise und kreisfreie Städte als untere Naturschutzbehörden.
Rechtsgrundlage
- Richtlinie 79/409/EWG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten und ihrer Lebensräume (EG-Vogelschutzrichtlinie)
- Richtlinie 2009/147/EG über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (EG-Vogelschutzrichtlinie)
- Richtlinie 92/43/EWG zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, FFH-Richtlinie)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Thüringer Naturschutzgesetz (ThürNatG)
- Thüringer Natura 2000-Erhaltungsziele-Verordnung (ThürNEzVO )
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz
Fachlich freigegeben am
19.05.2020
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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