Zuständigkeitsfinder
Befugniserteilung für Instandsetzungsbetrieb
Leistungsbeschreibung
Die zuständige Behörde darf Betrieben (Instandsetzer), auf Antrag die Befugnis erteilen, instand gesetzte Messgeräte durch ein Zeichen kenntlich zu machen (Instandsetzerkennzeichen). Voraussetzung für die Erteilung der Befugnis ist, dass die Betriebe über die zur Instandsetzung erforderlichen Einrichtungen und dem sachkundiges Personal verfügen.
An wen muss ich mich wenden?
Der Antrag auf Verleihung der Befugnis ist an die für den Ort der gewerblichen Niederlassung des Instandsetzers zuständige Behörde zu richten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefüllter Antrag auf Erteilung eines Instandsetzerkennzeichens
- Nachweise zur Berufsausbildung
- Kalibrier-, Prüfscheine zu den Normalen
Welche Gebühren fallen an?
Nach Zeitaufwand
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
06.09.2016
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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