Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle - Anerkennung

Leistungsbeschreibung

Um Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten zu dürfen, ist eine staatliche Anerkennung erforderlich, welche vom Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz (TMMJV) durch Bescheid erteilt wird.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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