Fahrschulerlaubnis / Zweigstellenerlaubnis beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie sich als Fahrlehrer selbständig machen und eine eigene Fahrschule eröffnen möchten bzw. Fahrschüler durch bei Ihnen beschäftigte Fahrlehrer ausbilden lassen wollen, benötigen Sie hierfür eine Fahrschulerlaubnis nach § 17 Abs. 1 Fahrlehrergesetz (FahrlG).

Die Fahrschulerlaubnis wird für die Fahrschulerlaubnisklassen A, BE, CE und DE erteilt.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrschulerlaubnis sind in § 18 FahrlG geregelt.

Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis sind in § 27 FahrlG geregelt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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