Fahrlehrerausbildungsstätten - Anerkennung beantragen

Leistungsbeschreibung

Wollen Sie Personen, die Fahrlehrer/in werden wollen (Fahrlehreranwärter*anwärterinnen), ausbilden oder ausbilden lassen, benötigen Sie die amtliche Anerkennung Ihres Betriebes als Fahrlehrerausbildungsstätte.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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