Erlaubnis für eine abfallwirtschaftlichen Tätigkeit erhalten

Leistungsbeschreibung

Für das Sammeln, Befördern, Handeln und Makeln von   gefährlichen Abfällen müssen Sie eine Erlaubnis für diese   Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen. Wenn Sie von der Erlaubnispflicht befreit sind, reicht die Anzeige Ihrer Tätigkeit aus.

Haben Sie bereits eine Erlaubnis für Ihre Tätigkeit erhalten, und es haben sich wesentliche Umstände geändert, so muss die Erlaubnis erneut beantragt werden. Die Erlaubnispflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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