Zuständigkeitsfinder
Auskunft aus dem Vereinsregister
Leistungsbeschreibung
Das Vereinsregister ist öffentlich und hat den Zweck, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse der in das Vereinsregister eingetragenen Vereine jederzeit für Dritte leicht feststellbar zu machen und damit die Sicherheit im Rechtsverkehr zu erhöhen. Durch eine Auskunft können Sie sich beispielsweise darüber informieren, wer als Vorstand einen Verein nach außen vertritt. Auch der Vereinsname, Sitz des Vereins und der Tag der Satzungserrichtung sind recherchierbar. Auskunft aus dem Vereinsregister kann Jedermann erhalten. Von den Vereinsregistereintragungen können Sie sich Abschriften durch das Amtsgericht anfertigen lassen, die bei Bedarf auch beglaubigt werden können. Die Recherche im Vereinsregister können Sie bequem über das Internet bewerkstelligen.
Für darüberhinausgehende Anliegen wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht. Dieses können Sie gerne hier recherchieren:
Verfahrensablauf
Grundsätzlich müssen Sie keinen Verfahrensablauf beachten. In der Regel können Sie durch eine Onlinerecherche im Vereinsregister die gewünschten Informationen erlangen. Andernfalls können Sie sich an das zuständige Vereinsregistergericht wenden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für den Vereinssitz zuständige Amtsgericht.
Voraussetzungen
Die Auskunft aus dem Vereinsregister ist für Jedermann.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Grundsätzlich sind keine Nachweise erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
- Auskunft aus dem Vereinsregister: gebührenfrei;
- unbeglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: 10,-EUR;
- beglaubigte Abschrift aus dem Vereinsregister: 20,-EUR;
- Abrufgebühr für ein Dokument bei der Onlinerecherche: 1,50 EUR
Welche Fristen muss ich beachten?
Grundsätzlich sind keine Fristen bei Beauskunftungen zu beachten.
Bearbeitungsdauer
Die Onlinerecherche findet über das Internet in Echtzeit statt. Für gezielte Anliegen an das zuständige Vereinsregistergericht ist mit den geschäftsüblichen Bearbeitungszeiten zu rechnen. Diese sind abhängig vom Geschäftsaufkommen des jeweiligen Gerichts.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz
Fachlich freigegeben am
19.10.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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