Ingenieurkammer - Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen/Ingenieure

Leistungsbeschreibung

Der Ingenieurkammer Thüringen obliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts die zentrale Aufgabe, neben der Wahrung der beruflichen Belange der Ingenieure und des Ansehens des Berufsstandes, zugleich, die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen.

Pflichtmitglieder der Ingenieurkammer Thüringen sind sowohl Ingenieure die als Bauvorlageberechtigte in die Liste der Bauvorlageberechtigten Ingenieure eingetragen sind, wie auch die in die Liste der Beratenden Ingenieure eingetragenen Ingenieure (§ 21 Abs. 3 ThürAIKG).

Nur derjenige darf die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ führen, der in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen ist.

Durch die Eintragung wird zugleich dokumentiert, dass die eingetragene Person die nach gesetzlichen Vorgaben vorausgesetzte berufliche Qualifikation und Unabhängigkeit besitzt und dem Berufsrecht der Beratenden Ingenieure sowie der Kontrolle durch die Ingenieurkammer Thüringen unterliegt. Damit besteht ein besonderer Schutz der Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur, der über die vorgegebenen Schutzmaßstäbe der Berufsbezeichnung Ingenieur hinausgeht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.