Zuständigkeitsfinder
Eintragung in die gemeinsamen Listen für Nachweisberechtigte bautechnischer Nachweise der AKT und IKT nach § 65 ThürBO vom 13. März 2014
Leistungsbeschreibung
Brandschutz - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
Die Architektenkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für vorbeugenden Brandschutz ein, wenn der Antragsteller die Bauvorlageberechtigung für das Bauvorhaben besitzt oder eine mindestens zweijährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der brandschutztechnischen Planung und Ausführung von Gebäuden oder deren Prüfung erfüllt und die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nachgewiesen hat oder als Prüfingenieur für Brandschutz nach ThürPPVO eingetragen ist.
Standsicherheit - Antragsformular für die Eintragung in die gemeinsame Liste Nachweisberechtigte
Die Ingenieurkammer trägt, auf der Grundlage des § 65 Abs. 2 ThürBO vom 13. März 2014, Personen in die Liste der Nachweisberechtigten für Standsicherheit ein, wenn sie einen Hochschulabschluss der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder Bauingenieurwesen besitzen und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung nachweisen.
Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten für Brandschutz und Standsicherheit
Das Merkblatt zur Eintragung in die Listen der Nachweisberechtigten informiert über die entsprechenden Eintragungsvoraussetzungen sowie das Antragsverfahren.
An wen muss ich mich wenden?
Bei Antragstellung für die Listeneintragung Brandschutz wenden Sie sich an die Architektenkammer Thüringen.
Bei Antragstellung für die Listeneintragung Standsicherheit wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Thüringen.
Zuständige Stelle
Architektenkammer Thüringen
Ingenieurkammer Thüringen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Studienabschluss
- Bescheinigung zur Bauvorlageberechtigung (bei Listeneintragung Brandschutz)
- Bestätigung über eine mindestens 2-jährige bzw. 3-jährige Berufserfahrung auf dem Gebiet der beantragten Liste
- Zertifikat "Fachplaner für vorbeugenden Brandschutz" (bei Listeneintragung Brandschutz)
- drei der Listeneintragung entsprechende bautechnische Nachweise, die nicht älter als fünf Jahre vor Antragstellung sind
- Nachweis der Einzahlung der Eintragungsgebühr
Welche Gebühren fallen an?
- Eintragungsgebühren
- Jährliche Gebühr für die Veröffentlichung der Listeneintragung als Nachweisberechtigte für Brandschutz siehe auf der Website nachweisberechtigte-thueringen.de
Anträge / Formulare
finden Sie auf den Internetseiten der zuständigen Stelle oder im Zentralen Thüringer Formularservice.
Was sollte ich noch wissen?
Die Anträge werden von einer gemeinsamen Eintragungskommission der AKT und IKT geprüft. Sie allein entscheidet, ob eine Eintragung erfolgt. Es werden nur vollständig und ordnungsgemäß eingereichte Anträge behandelt.
Bemerkungen
Entsprechende Listeneintragungen für Brandschutz und Standsicherheit anderer Länder gelten auch in Thüringen.
Fachlich freigegeben durch
Architektenkammer Thüringen
Fachlich freigegeben am
28.01.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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