Zuständigkeitsfinder
Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) beantragen
Leistungsbeschreibung
Im Liegenschaftskataster werden als amtliches Verzeichnis Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das gesamte Landesgebiet flächendeckend und vollständig nachgewiesen. Die Einrichtung und Führung des Liegenschaftskatasters ist hoheitliche Landesaufgabe und wird vom Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) wahrgenommen. Das Liegenschaftskataster fasst die ehemals getrennt geführten Liegenschaftsbücher und Liegenschaftskarten in einem Geobasisinformationssystem (auch ALKIS genannt) zusammen. Die Liegenschaftskarte (Flurkarte) ist der darstellende Teil des Liegenschaftskatasters und enthält u. a.
- Grenzen und Bezeichnung (Nummer) der Flurstücke,
- Gebäude einschließlich der Hausnummern,
- Tatsächliche Nutzungsarten des Bodens,
- ausgewählte topographische Informationen,
- Verwaltungsgrenzen (u. a. Gemarkungs- und Gemeindegrenzen) und
- Straßennamen.
Wenn eine graphische und maßstäbliche Darstellung eines Flurstücks benötigt wird (z. B. zur Vorlage bei der Baugenehmigungsbehörde, im Rahmen der Beurkundung von Grundstücksgeschäften oder allgemein für Aktivitäten im Kredit- und Immobilienbereich), muss ein Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) erstellt werden. Dieser Auszug kann von jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei mittels der Anwendung InfoLika (siehe nachstehender Link) erstellt werden. Mit dabei ist der Auszug zur Bauvorlage, wie er im Baugenehmigungsverfahren verlangt wird. Folgende Auszüge - konkret auf das individuelle Bedürfnis zugeschnitten - können kostenfrei selbst erstellt werden:
- Auszug Liegenschaftskarte,
- Auszug Liegenschaftskarte mit Bodenschätzung,
- Auszug Liegenschaftskarte mit Luftbild,
- Auszug Liegenschaftskarte gemäß § 7 der Thüringer Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Thüringer Bauvorlagenverordnung - ThürBauVorlVO),
- Flurstücksnachweis,
- Flurstücksnachweis mit Bodenschätzung und
- Flurstücksnachweis, konfigurierbar.
Hinweis: Eigentümerdaten sind in den angebotenen Auszügen nicht enthalten, diese bleiben weiterhin kostenpflichtig und setzen die Prüfung des berechtigten Interesses voraus.
Falls ein amtlicher, kostenpflichtiger Auszug benötigt wird, so kann dieser auf Antrag sowohl digital als auch analog bei den hierfür zuständigen Stellen erfolgen.
Die oben genannte Anwendung InfoLika ist neben weiteren Portalen (z. B. BORIS-TH, Grundsteuer-Viewer-TH, Umweltportal-TH, Geoportal-TH, Radroutenplaner-TH) Bestandteil des Thüringen Viewers, dem zentralen Fenster zur Geodatenwelt Thüringens. Nachfolgend ist neben dem Link zum Thüringen Viewer auch ein Link zu einer Video-Präsentation mit Hinweisen zur Handhabung dieser Anwendung enthalten.
Verfahrensablauf
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) kann kostenfrei über die Anwendung InfoLika oder kostenpflichtig
- schriftlich (per Brief / Fax / E-Mail),
- telefonisch oder
- online über den Onlineshop des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
bezogen werden.
Zur Bearbeitung des kostenpflichtigen Antrages sind folgende Angaben unbedingt erforderlich:
- Angaben zum beantragten Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer oder postalische Anschrift, ggf. Angabe des Grundbuchblattes),
- Beglaubigung erforderlich (Ja / Nein),
- Angaben zum Abgabeformat (DIN A4, DIN A3 oder größer bis DIN A0),
- Angaben zum Antragsteller und zur Gebührenübernahme.
Der Auszug aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte) wird in analoger Form übersandt oder zum Download bereitgestellt.
An wen muss ich mich wenden?
Amtliche kostenpflichtige Auszüge aus dem Liegenschaftskataster dürfen nur von den Dienststellen des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) sowie durch die am automatisierten Abrufverfahren teilnehmenden Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI), Gemeinden oder Landkreise des Freistaates Thüringen erstellt, erteilt und vervielfältigt werden.
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Hohenwindenstraße 13a
99086 Erfurt
Tel.: +49 361 57 4176-777
Fax: +49 361 57 4176-799
E-Mail: poststelle@tlbg.thueringen.de
Web: https://tlbg.thueringen.de
Voraussetzungen
Der Kartenauszug aus dem Liegenschaftskataster (Flurkarte) unterliegt nicht dem Datenschutz (keine personenbezogenen Daten, keine unmittelbare Verknüpfung zu personenbezogenen Daten) und kann ohne Begründung von jedermann beantragt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte:
formlose, nicht formgebundene Bestätigung zur Übernahme der Kosten
Welche Gebühren fallen an?
Der Auszug ist gebührenfrei, wenn er mit der Anwendung Informationssystem Liegenschaftskataster (InfoLika) (siehe nachstehender Link) erzeugt wurde.
Bei der Beantragung bei einer zuständigen Stelle gelten die folgenden Gebührensätze gemäß des Kostenverzeichnisses zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm):
- Gebühr: 20,00 € für Kartenauszüge bis einschließlich DIN A3, zzgl. USt.,
- Gebühr: 40,00 € für Kartenauszüge größer DIN A3 bis einschließlich DIN A0, zzgl. USt.
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
Für die Nutzung des Web-Angebots gibt es keine Frist, das Angebot ist jederzeit verfügbar.
Die Bearbeitungsdauer des schriftlichen oder mündlichen Antrages beträgt drei Arbeitstage.
Rechtsgrundlage
§ 18 Absatz 1 i. V. m. § 19 Absatz 3 des Thüringer Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (ThürVermGeoG) (siehe nachstehender Link).
Nr. 2 des Kostenverzeichnisses zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) (siehe nachstehender Link).
Weitere Rechts- und Verwaltungsvorschriften des Kataster- und Geoinformationswesens sind unter nachstehendem Link erreichbar.
Rechtsbehelf
Da kein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf nicht möglich.
Es ist kein Widerruf möglich, da es sich um Sonderanfertigungen handelt (siehe Anmerkungen).
Anmerkungen: Bei Sonderanfertigungen (Bestellung eines individuell angepassten Produktes) besteht kein Widerrufsrecht beim Onlinekauf (vgl. Urteil Landgericht Düsseldorf - Aktenzeichen: 23 S 111/13 U - vom 12.02.2014).
Anträge / Formulare
Die kostenfreie Erstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte (verschiedene Auszugsformen) kann von jedermann in wenigen Schritten digital und kostenfrei mittels der Anwendung InfoLika (siehe "Ihr Anliegen direkt online starten:") erstellt werden.
Die kostenpflichtige Erstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte (z. B. Auszüge mit Eigentümerangaben) durch die zuständigen Stellen kann schriftlich über einen formlosen Antrag oder direkt über die Eingabemaske im Onlineshop des TLBG (siehe "Ihr Anliegen direkt online starten:") beantragt werden.
Weiterführende Informationen
Weitere Informationen erhalten Sie über die nachstehenden Links.
Urheber
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG)
Fachlich freigegeben am
17.07.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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