Zuständigkeitsfinder
Schulwegsicherheit gewährleisten
Leistungsbeschreibung
Die Sicherheit des Schulwegs Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder lässt sich am besten in Zusammenarbeit von Verwaltung, Polizei, Politik, Schulen und Ihnen als Eltern erreichen.
Auf der Grundlage erhobener Daten (Unfalltypensteckkarte der Polizei, Bebauung, Verkehrsaufkommen usw.) und Erfahrungen können geeignete Maßnahmen, für die ggf. weitere Ämter (z. B. Planungsamt, Tiefbauamt) zuständig sind, ausgewählt und umgesetzt werden.
Schulwegpläne, in denen Gefahren reduzierte Wege und Gefahrenstellen, die u. U. Einsatzstellen für Schulweglotsen sein können, eingetragen sind, erleichtern die Wahl des geeigneten Weges, der mit Lernanfängern frühzeitig eingeübt werden sollte. Darüber hinaus ist der sichere Schulweg fester Bestandteil des Unterrichts in der Schule Ihres Kindes bzw. Ihrer Kinder. Sie können sich an die Polizei wenden, um Angebote der Verkehrssicherheitsberatung in Anspruch zu nehmen oder sich darüber zu informieren.
Verfahrensablauf
Sie können sich zunächst direkt an die Schule Ihres Kindes bzw. die Schulen Ihrer Kinder wenden. Anschließend können Sie gemeinsam in Abstimmung mit der Schule auf den Schulträger bzw. die Straßenverkehrsbehörde zugehen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich in sämtlichen Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO), von verkehrsrechtlichen Anordnungen sowie der Prüfung der Schulwegsicherheit an die Straßenverkehrsbehörde bzw. das Ordnungsamt Ihr Ansprechpartner für sämtliche Fragen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können Beschwerde beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport einreichen.
Weiterführende Informationen
- Thüringer Schulportal - Verkehrserziehung
Bemerkung: Informationen des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien
- Website der Landesverkehrswacht Thüringen
Bemerkung: Die Landesverkehrswacht Thüringen e.V. fördert die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Altersgruppen.
Urheber
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport
Fachlich freigegeben am
24.11.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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