Zuständigkeitsfinder
Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen
Leistungsbeschreibung
Legehennenbetriebe sind registrierungspflichtig, wenn sie:
- 350 oder mehr Legehennen halten oder
- weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichen Bescheid
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig in Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
Voraussetzungen
- Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Vollständigausgefülltes Antragsformular inkl.
- Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und/oder die Ökokontrollstelle
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.
Bearbeitungsdauer
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweisen zur Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.
Rechtsgrundlage
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Verordnung (EG) Nr. 589/2008
- Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)
- Legehennenbetriebsregisterverordnung (LegRegV)
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Rechtsbehelf
Gemäß Bescheid
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Fachlich freigegeben am
09.11.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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