Zulassung für die Erzeugung von Geflügel aus besonderen Haltungsformen erteilen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Geflügel aus besonderen Haltungsformen erzeugen möchten, dann benötigen Sie hierfür die Erlaubnis der zuständigen Stelle. Diese wird prüfen, ob Sie die gesetzlichen Bedingungen hierfür einhalten.

Besondere Haltungsformen sind

  • extensive Bodenhaltung,
  • Freilandhaltung,
  • bäuerliche Freilandhaltung sowie
  • bäuerliche Freilandhaltung – unbegrenzter Auslauf.

Die Erlaubnis benötigen Sie auch, wenn Sie die Art der Fütterung angeben wollen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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