Zuständigkeitsfinder
Beratung zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen einholen
Leistungsbeschreibung
Informationen gibt es telefonisch und über Online-Medien, bspw. in Merkblättern oder auf Internetseiten. Zudem informieren die Kammern Unternehmen über die gesetzlichen Pflichten zur getrennten Sammlung von Abfällen, zur Rücknahme von Abfällen wie Verpackungen, Elektroaltgeräten, Batterien und Altfahrzeugen sowie über die Anforderungen an die Sammlung, den Transport und die Entsorgung von Abfällen.
Verfahrensablauf
Sie setzen sich telefonisch oder per E-Mail mit der für Sie zuständigen Kammer in Verbindung. Je nach Bedarf und Möglichkeiten berät die Kammer Ihr Unternehmen oder lässt Ihnen Informationsmaterialien zukommen.
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Industrie- und Handelskammern, Landwirtschaftskammern und Handwerkskammern
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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