Zuständigkeitsfinder
EG-Dienstleistungsrichtlinie
Leistungsbeschreibung
Die EG-Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt) dient der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts im Bereich der Dienstleistungen. Sie muss bis Ende 2009 in nationales Recht umgesetzt sein.
Europaweit sollen Verfahren und Formalitäten vereinfacht sowie die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erleichtert werden. Dies betrifft diejenigen, die nur vorübergehend Dienstleistungen in anderen Mitgliedstaaten erbringen wollen.
Als wichtige Erleichterungen für niedergelassene Dienstleister sind vor allem die Schaffung einheitlicher Ansprechpartner sowie die Möglichkeit der vollständigen elektronischen Verfahrensabwicklung vorgesehen.
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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