Zuständigkeitsfinder
Steuervordrucke
Leistungsbeschreibung
Für das Besteuerungsverfahren sind unterschiedliche Vordrucke für Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträge und Bescheinigungen erforderlich, die abhängig von den einzelnen Steuerarten sind.
Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärungen in elektronischer Form zu erstellen. Dafür können Sie das von der Finanzverwaltung kostenfrei bereitgestellte Angebot ELSTER (Elektronische Steuererklärung) nutzen. Dort finden Sie auch eine Übersicht zu Angeboten anderer Anbieter.
Nach der Registrierung im ELSTER-Online Portal entfallen der Ausdruck und der Postversand der Formulare. Die Übermittlung der Steuererklärung erfolgt auf einem gesicherten elektronischen Weg. Weitere Vorteile bieten der Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) und die elektronische Übermittlung der Bescheiddaten.
Alle aktuellen Informationen sowie umfangreiche Hilfe zu diesem Verfahren erhalten Sie unter www.elster.de.
Möchten Sie dennoch Ihre Steuererklärung in Papierform abgeben, stehen Ihnen die Formulare im Vordruckservice zur Verfügung. Diese werden grundsätzlich online angezeigt und können am PC ausgefüllt werden. Ein direktes Versenden an das Finanzamt ist jedoch nicht möglich. Sie müssen zum Einreichen Ihrer Steuererklärung das ausgefüllte Dokument ausdrucken und auf dem Postweg an das Finanzamt versenden.
Alternativ liegen die Steuererklärungsvordrucke auch zur Abholung in den Thüringer Finanzämtern aus.
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
27.10.2017
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.