Schwarzarbeit

Leistungsbeschreibung

Was ist Schwarzarbeit?
Den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt schon derjenige, der

  • seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt,
  • die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat,
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HWO),
  • Leistungen missbraucht,
  • Steuern hinterzieht oder
  • diverse Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger verletzt.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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