Kriegsopferfürsorge

Leistungsbeschreibung

Die Kriegsopferfürsorge dient der Ergänzung der Rentenleistungen für Berechtigte nach dem sozialen Entschädigungsrecht durch besondere Hilfen im Einzelfall.
Sie umfasst:
  • Leistungen zur individuellen Ergänzung der übrigen Versorgungsleistungen,
  • u. a. ergänzende Hilfen zum Lebensunterhalt,
  • Hilfen zur beruflichen Rehabilitation und zur Pflege sowie Erholungshilfe.
Leistungen der Kriegsopferfürsorge bzw. erweiterte Leistungen nach Gesetzen, die das Bundesversorgungsgesetz (BVG) für anwendbar erklären, sind, wenn nicht schädigungsbedingt, einkommens- und vermögensabhängig, d. h. Leistungen müssen berechnet werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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