Zuständigkeitsfinder
Archivnachfrage
Leistungsbeschreibung
Sie haben die Möglichkeit, in Thüringen zu wissenschaftlichen Zwecken, für heimatkundliche Fragestellungen, zur Erforschung der eigenen Familiengeschichte oder zur Klärung von Rechtsfragen im jeweils zuständigen Archiv das Archivgut einzusehen.
In Thüringen gibt es das Landesarchiv Thüringen mit seinen sechs Abteilungen (Staatsarchiv Altenburg, Staatsarchiv Gotha, Staatsarchiv Greiz, Staatsarchiv Meiningen, Staatsarchiv Rudolstadt sowie das Hauptstaatsarchiv Weimar).
Zusätzlich stehen Ihnen Kreis-, Gemeinde-, Stadt-, Verwaltungsgemeinschafts-, Wirtschafts-, Kirchen-, Parlaments- und Medienarchive sowie die Archive wissenschaftlicher Einrichtungen zur Verfügung.
Die Nutzung von Archivgut der öffentlichen Archive steht grundsätzlich jeder Person im Rahmen der jeweiligen Benutzerordnungen und weiterer Rechtsvorschriften offen.
An wen muss ich mich wenden?
Jedes Archiv ist für die schriftliche Überlieferung eines regional und inhaltlich abgegrenzten Bereiches zuständig.
Eine Übersicht über die verschiedenen Archive und die jeweiligen Zuständigkeiten im Einzelnen können Sie aus dem Internetauftritt des Landesarchivs Thüringen sowie dem "Archivportal Thüringen" entnehmen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personalausweis
Welche Gebühren fallen an?
- Die Archivbenutzung ist grundsätzlich kostenpflichtig.
- Auskunft zu den Gebühren erteilt das jeweilige Archiv.
- Auf die Erhebung der Benutzungsgebühr wird insbesondere verzichtet, wenn Sie das Archiv zu wissenschaftlichen oder zu sonstigen Zwecken benutzen, die im öffentlichen Interesse liegen. Eine Übersicht für das Landesarchiv Thüringen erhalten Sie in der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung und der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich der Staatskanzlei.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Eine Voranmeldung des Archivbesuchs wird empfohlen.
- Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
- Nicht angemeldete Archivbesuche können unter Umständen zu längeren Wartezeiten bei der Bereitstellung von Archivalien oder zu einer wiederholten Anreise führen.
Rechtsgrundlage
Die Benutzung des Landesarchivs Thüringen erfolgt auf der Grundlage des Thüringer Archivgesetzes und der Benutzerordnung. Diese und weitere Rechtsgrundlagen sind auf der Webseite des Landesarchivs zusammengestellt.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Staatskanzlei
Fachlich freigegeben am
13.11.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.