Zuständigkeitsfinder
Altenhilfe
Leistungsbeschreibung
Die Altenhilfe soll dazu beitragen, Schwierigkeiten, die durch das Alter entstehen, zu verhüten, zu überwinden oder zu mildern und alten Menschen die Möglichkeit zu erhalten, selbstbestimmt am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen und ihre Fähigkeit zur Selbsthilfe zu stärken.
Dazu gehören:
- Leistungen zu einer Betätigung und zum gesellschaftlichen Engagement
- Leistungen bei der Beschaffung und zur Erhaltung einer Wohnung, die den Bedürfnissen des alten Menschen entspricht
- Beratung und Unterstützung im Vor- und Umfeld von Pflege
- Beratung und Unterstützung in allen Fragen der Inanspruchnahme altersgerechter Dienste
- Leistungen zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Geselligkeit, der Unterhaltung, der Bildung oder den kulturellen Bedürfnissen alter Menschen dienen
- Leistungen, die alten Menschen die Verbindung mit nahestehenden Personen ermöglichen
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt sowie die Wohlfahrtsverbände (Seniorenbüros, Seniorenbeauftragte der Städte und Gemeinden).
Zuständige Stelle
Sozialamt, Wohlfahrtsverband
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie
Fachlich freigegeben am
17.06.2025
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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