Modellprojekte im Bereich Intergation beantragen

Leistungsbeschreibung

Geförderte Modellprojekte werden in der Regel wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die gesammelten Erkenntnisse liefern Auskunft, ob die in den Modellprojekten erprobten Methoden und Konzepte ihre Ziele erreichen und inwieweit diese ihre Wirkung für die Integrationsarbeit entfalten. Die Modellprojekte werden in der Regel für eine Laufzeit von 3 Jahren als Anschubfinanzierung gefördert.

Es werden nur Projekte gefördert,

  • die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen und
  • die nicht bereits andere Förderungen erhalten.

Nicht förderfähig sind folgende Maßnahmen:

  • Maßnahmen, die zum Zuständigkeitsbereich der Länder oder Kommunen gehören, beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen betreffen,
  • Maßnahmen, die die berufliche Integration betreffen,
  • Maßnahmen zur Sprachförderung,
  • Maßnahmen zur individuellen Integrationsplanung, beispielsweise Beratung und Betreuung nach Methode des Case-Managements, wie von der Migrationsberatung durchgeführt,
  • sozialpädagogische Begleitung,
  • wissenschaftliche Forschungsprojekte,
  • Maßnahmen im Ausland,
  • Maßnahmen, die hauptsächlich sportliche Betätigung zum Ziel haben,
  • Maßnahmen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge,
  • Baumaßnahmen;

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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