Neue oder bestehende Betriebshandbücher für den Luftverkehrsbetrieb zur Prüfung einreichen

Leistungsbeschreibung

Sie müssen die Betriebshandbücher beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) einreichen, wenn eine der folgenden Kategorien auf Ihren Betrieb zutrifft:

  • gewerblicher Luftverkehrsbetrieb (CAT)
  • nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCC)
  • ausländischer nicht-gewerblicher Flugbetrieb mit anderen als technisch komplizierten motorgetriebenen Luftfahrzeugen (NCO)
  • spezialisierter Flugbetrieb (SPO)

In folgenden Fällen reichen Sie neue oder geänderte Betriebshandbücher zur Prüfung ein:

  • erstmalige Überprüfung neuer Betriebshandbücher
  • Änderung von bestehenden Betriebshandbüchern
  • vorübergehende Änderungen von bestehenden Betriebshandbüchern

Möchten Sie eine Änderung einreichen, müssen Sie angeben,

  • ob es eine Änderung oder
  • eine genehmigungspflichtige Änderung ist oder
  • Sie Betriebsstandorte hinzufügen oder entfernt haben.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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