Zuständigkeitsfinder
Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) widerrufen
Leistungsbeschreibung
Es gibt viele Möglichkeiten, mit denen eine Stelle die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten rechtfertigen kann. Eine davon ist Ihre Einwilligung in die Verarbeitung. Ihre Einwilligung muss dabei selbstverständlich freiwillig erfolgen.
Unabhängig davon können Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Alle Verarbeitungen Ihrer Daten bis zum Zeitpunkt des Widerrufs Ihrer Einwilligung bleiben allerdings rechtmäßig.
Personenbezogene Daten sind zum Beispiel:
- Online-Daten, wie IP-Adresse, Standortdaten, E-Mail-Adresse
- Bankdaten, wie Kontostände, Kontonummern
- Kennnummern, wie Personalausweisnummer oder Sozialversicherungsnummer
- Grundbucheinträge
- Gesundheitsinformationen, wie genetische Daten, Krankendaten
- Zeugnisse
- allgemeine Personendaten, wie Name, Anschrift, Alter, Familienstand
- physische Merkmale, wie Geschlecht, Haut, Haar- oder Augenfarbe, Größe
Auf dieses Recht zum Widerruf Ihrer Einwilligung muss Sie die Stelle, die Ihre Daten verarbeitet, gesondert hinweisen. Sie können dieses Recht gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen geltend machen. Öffentliche Stellen sind zum Beispiel Behörden, nicht-öffentliche Stellen sind etwa Wirtschaftsunternehmen, Verbände oder Vereine.
Den Widerruf Ihrer Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten müssen Sie direkt bei der entsprechenden öffentlichen oder nicht-öffentlichen Stelle geltend machen.
Wenn Sie einen schriftlichen Antrag auf dem Postweg stellen wollen oder allgemeine Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte mit Ihren Fragen an die für Sie relevante Behörde.
Die Kontaktdaten der entsprechenden Behörde finden Sie im Behördenverzeichnis auf dem Portal „service.bund.de – Service Online".
Verfahrensablauf
Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen gespeicherten Daten können Sie online oder schriftlich widerrufen.
Einwilligung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten online widerrufen:
- Rufen Sie den Online-Antrag auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
- Hinweis: Für den Online-Antrag benötigen Sie ein elektronisches Ausweisdokument, zum Beispiel die Online-Funktion Ihres Personalausweises.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als Datei (in den Dateiformaten PDF, DOC, JPEG, PNG, maximal 10 Megabyte pro Datei) hoch und senden Sie den Antrag ab. Alternativ können Sie die erforderlichen Unterlagen auch postalisch einreichen.
- Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort in der Regel postalisch an Ihre Meldeadresse oder unter Umständen via E-Mail.
Einwilligung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten schriftlich widerrufen:
- Ihren Antrag können Sie formlos stellen.
- Senden Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen postalisch an die öffentliche Stelle.
Die öffentliche Stelle sendet Ihnen die entsprechende Antwort postalisch an Ihre Meldeadresse zu.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Behörde, bei der Sie Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen wollen.
Voraussetzungen
Damit Sie Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten widerrufen können, muss
- die Stelle, bei der Sie die Löschung verlangen, personenbezogene Daten über Sie erhoben oder verarbeitet haben, und
- es sich um personenbezogene Daten handeln, die Sie persönlich betreffen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Kopie Ihres Personalausweises
- alternativ: Kopie Ihres Reisepasses mit der Kopie Ihrer Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
kostenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Fristen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 WochenDie Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten muss unverzüglich gestoppt werden, das bedeutet, ohne schuldhafte Verzögerung der Stelle, die die Daten verarbeitet. Grundsätzlich gilt, dass Sie spätestens 1 Monat, nachdem Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben, über die ergriffenen Maßnahmen informiert werden müssen. Sollte das nicht möglich sein, müssen Ihnen die Gründe für die Verzögerung und die verlängerte Frist mitgeteilt werden.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sollte die Behörde trotz Widerrufs der Einwilligung Ihre personenbezogenen Daten weiter verarbeiten und einer Löschung nicht nachkommen, können Sie gegen einen ablehnenden Bescheid Rechtsbehelf einlegen. Das Nähere wird Ihnen in der Rechtsbehelfsbelehrung des Bescheides mitgeteilt.
Unabhängig davon können Sie Beschwerde bei dem Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit einreichen.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Fachlich freigegeben am
30.10.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.