Zuständigkeitsfinder
Projektgebundene oder institutionelle Fördermittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit beantragen
Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) unterstützt und fördert Kooperationen, Begleitmaßnahmen und Beratungen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit. Als Unternehmen, Durchführungsorganisation und als Nichtregierungsorganisation (NGO) können Sie für diese Zwecke beim BMZ finanzielle Fördermittel beantragen.
Mit den beantragten Geldern können Sie wissenschaftliche oder anwendungsorientierte Forschungs- und Evaluierungsprojekte im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit oder Ihre Institution fördern lassen.
Verfahrensablauf
Die Zuwendung für Forschungs- und Evaluierungsprojekte oder eine entsprechende institutionelle Förderung können Sie online oder per Post beim BMZ beantragen.
Klären Sie die Voraussetzungen zur Förderung mit dem BMZ und schildern Sie Ihr geplantes Projekt.
Wenn Sie die Förderung online beantragen wollen:
- Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie den Antrag online aus. Der Online-Antrag führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben und erforderlichen Unterlagen.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
Wenn Sie die Förderung per Post beantragen wollen:
- Schicken Sie Ihren formlosen Antrag und Ihren Finanzierungsplan per Post an das BMZ.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Das BMZ prüft Ihre Unterlagen, gegebenenfalls fordert es weitere Unterlagen bei Ihnen an.
Bei einer Zusage der Förderung erhalten Sie vom BMZ einen Zuwendungsbescheid per Post.
Voraussetzungen
Ihr Projekt darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Projektförderung oder institutionelle Förderung
- ausführliche Projektbeschreibung
- Beschreibung Ihres Gesamtvorhabens
- Finanzierungsplan
- Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer: 1 JahrDie bewilligte Förderung erhalten Sie im jeweiligen Haushaltsjahr. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 - 6 Monate
Rechtsgrundlage
- Bundeshaushalt (aktuelles Haushaltsjahr), Einzelplan 23, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Kapitel 2305, Titel 532 04, 544 01, 685 41 und 894 41
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
- Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur institutionellen Förderung (AN Best-I)
- Artikel 215, Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union
- Evaluierung der Entwicklungszusammenarbeit –Leitlinien des BMZ
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
- Sie können die Auszahlung beschleunigen, wenn Sie auf einen Rechtsbehelf verzichten.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
05.01.2024
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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