Registereinträge von Eisenbahnfahrzeugen ändern

Leistungsbeschreibung

Das europäische Fahrzeugeinstellungsregister (EVR) erfasst alle registrierungspflichtigen Eisenbahnfahrzeuge der Europäischen Union. Wenn Sie ein Eisenbahnfahrzeug mit deutscher Fahrzeugnummer halten und sich Daten geändert haben, die im EVR vermerkt sind, müssen Sie dies unverzüglich dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) melden.
Solche Änderungen können betreffen:

  • den Status des Eisenbahnfahrzeugs
  • die Halterschaft des Eisenbahnfahrzeugs
  • die Adresse von verantwortlichen Personen, beispielsweise Ihre eigene, die des Eigentümers beziehungsweise der Eigentümerin oder die der instandhaltungsverantwortlichen Person
  • nichttechnische Daten, beispielsweise Daten
    • zu verantwortlichen Personen 
    • zur Genehmigung für das Inverkehrbringen 
    • zur EG‐Prüferklärungen 
    • zur ERATV-Referenz sowie 
    • zu bi- und multilateralen Vereinbarungen
  • technische Daten nach dem Umbau eines oder mehrerer Fahrzeuge

Sie können Änderungen nur über das Antragssystem "e-Service NVR" des EBA melden. Den Zugang zum System beantragen Sie beim EBA.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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