Zuständigkeitsfinder
Nicht angemeldete Unternehmen zur Künstlersozialabgabe beraten
Leistungsbeschreibung
Die Künstlersozialkasse (KSK) informiert Sie als potentiellen, zur Künstlersozialabgabe verpflichteten Unternehmer oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten.
Sie erhalten Informationen darüber, ob Sie als Unternehmer oder Verwerter der Künstlersozialabgabepflicht unterliegen und welche Abgabepflicht der Höhe nach anfällt.
Hierzu zählen unter anderem folgende Punkte:
- warum sind Sie zur Künstlersozialabgabe verpflichtet,
- wann müssen Sie die Künstlersozialabgabe zahlen,
- was ist in Ihrer Entgeltmeldung zu berücksichtigen,
- wer ist eine selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Person,
- wie hoch ist der Abgabesatz,
- wie ist das allgemeine Verfahren,
- wie erfüllen Sie Ihre Aufzeichnungspflicht,
- welche Auskünfte müssen Sie geben,
- wann müssen Sie einen Säumniszuschlag zahlen,
- wie ist die Verjährung geregelt,
- was ist eine Ausgleichsvereinigung.
Es gilt die Besonderheit, dass selbstständig künstlerisch oder publizistisch tätige Personen nur die Hälfte ihrer Beiträge selbst tragen müssen. Die andere Betragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe der Unternehmen finanziert.
Verfahrensablauf
Sie stellen der KSK telefonisch oder schriftlich Fragen, oder bitten auf elektronischem Weg um Informationen zur Künstlersozialabgabe.
- Die KSK wird Sie schriftlich, telefonisch oder elektronisch informieren.
Voraussetzungen
Sie sind noch nicht bei der KSK als Unternehmen angemeldet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Welche Gebühren fallen an?
Für Sie fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen keine Fristen einhalten.
Bearbeitungsdauer
telefonisch: in der Regel keine
schriftlich oder elektronisch: in der Regel 1 bis 5 Tage
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.
Anträge / Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
- Beratung der Künstlersozialkasse für nicht angemeldete Unternehmen Durchführung
Bemerkung: Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
22.11.2021
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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