Aufnahme in die Listenführung von güteüberwachten Gesteinskörnungen und Baustoffgemischen für den Straßenbau beantragen

Leistungsbeschreibung

Als Hersteller von Gesteinsbaustoffen - natürlich, RC-Baustoffe und industriell hergestellte Nebenprodukte – können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen in die Liste güteüberwachter Gesteinskörnungen und Baustoffgemische aufnehmen lassen.

Durch Veröffentlichung von Ihnen als Hersteller in der Liste Thüringen können die Anwender, zum Beispiel andere Bauverwaltungen und Baufirmen, ersehen, welche Baustoffe für welchen Verwendungszweck des entsprechenden Herstellers geeignet sind.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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