Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Hebamme oder Entbindungspfleger selbstständig tätig sein möchten, dann müssen Sie die Aufnahme und die Beendigung dieser Tätigkeit der unteren Gesundheitsbehörde (Gesundheitsamt) anzeigen. Auch wesentliche Änderungen (z.B. der Praxisanschrift) müssen Sie anzeigen. 
Zuständig ist das Gesundheitsamt , in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt wird.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

Keine zuständige Stelle gefunden

Bitte geben Sie Ihren Ort an.