Unternehmenskarte erneuern

Leistungsbeschreibung

Läuft die Gültigkeit Ihrer Unternehmenskarte ab, können Sie als Unternehmerin oder Unternehmer beziehungsweise als vertretungsbefugte oder bevollmächtigte Person eine Folgekarte beantragen.

Die Unternehmenskarte ist unpersönlich auf Ihr Unternehmen ausgestellt und nach der Personalisierung durch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) 5 Jahre gültig. Rechtzeitig vor Kartenablauf müssen Sie eine neue Folgekarte beantragen.

Als Unternehmerin oder Unternehmer sind Sie für die ordnungsgemäße Verwendung der Karte beziehungsweise Karten verantwortlich. Zudem müssen Sie dafür sorgen, dass zu Beginn und am Ende des Fahrzeugeinsatzes für Ihr Unternehmen die Unternehmenskarte in den Fahrtenschreiber eingegeben wird, um den Einsatz des Fahrzeugs Ihrem Unternehmen zuzuordnen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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