Zuständigkeitsfinder
Änderungen als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter anzeigen
Leistungsbeschreibung
Als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter sind Sie verpflichtet, der zuständigen Erlaubnisbehörde Änderungen der vertretungsberechtigten Personen und des leitenden Personals unverzüglich mitzuteilen.
Dies gilt insbesondere auch für die mit der Leitung des Betriebes betrauten Personen sowie die mit der Leitung einer Zweigniederlassung betrauten Personen.
Bei juristischen Personen gilt dies für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen wie Geschäftsführer einer GmbH oder den Vorstand einer AG.
In der Anzeige müssen Sie Name, Geburtsname, sofern er vom Namen abweicht, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift der betreffenden Personen angeben.
Auch sonstige den Erlaubnisinhaber betreffende Änderungen, wie Änderungen des Namens, der Firma oder der betrieblichen Anschrift, können der zuständigen Erlaubnisbehörde mitgeteilt werden.
Verfahrensablauf
Es gibt eine Änderung, bspw. eine neue Geschäftsführung. Sie zeigen die Änderung bei der Aufsichtsbehörde an.
Zuständige Stelle
Eine Übersicht des deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) über die im jeweiligen Bundesland zuständige Behörde finden Sie hier:
Voraussetzungen
- Sie bzw. Ihr Unternehmen besitzen eine Erlaubnis als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter
- Ihr Unternehmen hat einen neuen Betriebs- oder Zweigniederlassungsleiter oder (bei juristischen Personen) eine neue vertretungsberechtigte Person
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Bei neuer vertretungsberechtigter Person:
- Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie)
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde der gemeldeten Personen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
- Auskunft in Steuersachen des Finanzamts nicht älter als 3 Monate
- Bei Namensänderung oder Firmenänderung:
- Aktueller Handelsregisterauszug (in Kopie)
- Ggfs. Heiratsurkunde (in Kopie)
- Bei sonstiger Änderungsmitteilung:
- Gewerbeum- bzw. Gewerbeanmeldung
Hinweis:
Welche Unterlagen in Ihrem konkreten Fall erforderlich sind, können Sie dem Formular der zuständigen Behörde entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Es können Gebühren entstehen. Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Behörde.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige muss unverzüglich nach der Änderung bzw. nach dem Neueintritt des Leitungspersonals bzw. der vertretungsberechtigten Person erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt bei vollständig vorliegenden Unterlagen regelmäßig innerhalb weniger Wochen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: Änderungsformular der zuständigen Behörde oder formlos
- Onlineverfahren: teilweise möglich
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
03.12.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
Keine zuständige Stelle gefunden
Bitte geben Sie Ihren Ort an.