Als Versicherungsunternehmen Beendigung oder Änderung an der Berufshaftpflichtversicherung von Wohnimmobilienverwaltern melden

Leistungsbeschreibung

Um ihr Gewerbe ausüben zu dürfen, müssen Wohnimmobilienverwalter mit Erlaubnis jederzeit über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Daher sind Sie als Versicherungsunternehmen verpflichtet, der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde zu melden, wenn dieser Versicherungsschutz nicht mehr vorliegt. Dies ist insbesondere der Fall bei:

  • anfänglichem Nichtbestehen des Versicherungsverhältnisses
  • Beendigung, insbesondere Kündigung, des Versicherungsvertrags
  • dem Ausscheiden eines Versicherungsnehmers aus einem Gruppenversicherungsvertrag
  • sonstigen Änderungen am Versicherungsvertrag, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz im Verhältnis zu Dritten beeinträchtigen können.

Ab dem Datum des Eingangs der Meldung bei der für die Erlaubniserteilung zuständigen Behörde läuft die einmonatige Nachhaftungspflicht Ihres Versicherungsunternehmens. Endet der Versicherungsvertrag jedoch erst nach dem Eingang der Meldung bei der zuständigen Erlaubnisbehörde, beginnt die einmonatige Nachhaftungsfrist erst mit dem Vertragsende zu laufen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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