Zuständigkeitsfinder
Als Versicherungsunternehmen Beendigung oder Änderung an der Berufshaftpflichtversicherung von Versicherungsvermittlern und - beratern melden
Leistungsbeschreibung
Um ihr Gewerbe ausüben zu dürfen, müssen Versicherungsvermittler und -berater mit Erlaubnis jederzeit über eine gültige Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie verfügen.
Daher sind Sie als Versicherungsunternehmen verpflichtet, der zuständigen IHK zu melden, wenn dieser Versicherungsschutz nicht mehr vorliegt.
Dies ist insbesondere der Fall bei:
- anfänglichem Nichtbestehen des Versicherungsverhältnisses
- Beendigung, insbesondere Kündigung des Versicherungsvertrags
- dem Ausscheiden eines Versicherungsnehmers aus einem Gruppenversicherungsvertrag
- sonstigen Änderungen am Versicherungsvertrag, die den vorgeschriebenen Versicherungsschutz im Verhältnis zu Dritten beeinträchtigen können
Ab dem Datum des Eingangs der Meldung bei der IHK läuft die einmonatige Nachhaftungspflicht Ihres Versicherungsunternehmens. Endet der Versicherungsvertrag jedoch erst nach dem Eingang der Meldung bei der zuständigen IHK, beginnt die einmonatige Nachhaftungsfrist erst mit dem Vertragsende zu laufen.
Verfahrensablauf
Eine bisher bei Ihrer Versicherung bestehende Berufshaftpflichtversicherung eines Versicherungsvermittlers oder -beraters bestand von Anfang an nicht, endet oder wird so verändert, dass sie nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Sie melden das Nichtbestehen, die Beendigung oder die Veränderung bei der IHK. Die IHK ist verpflichtet, Ihnen das Datum des Eingangs der Anzeige mitzuteilen.
Zuständige Stelle
Hier können Sie herausfinden, welche IHK für die Entgegennahme der Anzeige über Änderungen am Versicherungsschutz von Versicherungsvermittlern und Versicherungsberatern zuständig ist:
Voraussetzungen
Der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung eines bei Ihnen versicherten Versicherungsvermittlers bzw. -beraters bestand von Anfang an nicht, läuft aus bzw. verändert sich so, dass er zukünftig nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Bearbeitungsdauer
Keine (die Anzeige gilt ab Eingang der Meldung bei der IHK als erbracht) Fristen Ab dem Datum des Eingangs der Meldung bei der zuständigen IHK läuft die einmonatige Nachhaftungspflicht Ihres Versicherungsunternehmens.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: nach Vorgabe der IHK
- Onlineverfahren möglich: teilweise möglich
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Finanzministerium
Fachlich freigegeben am
03.12.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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