Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Finanzanlagen vermitteln oder Anlageberatung betreiben möchten, müssen Sie zum Erhalt der Erlaubnis Ihre Sachkunde nachweisen. Diesen Nachweis können Sie durch eine entsprechende Prüfung bei der IHK erbringen.
Je nach Produktkategorie ist die Prüfung in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Offene Finanzanlagen
  • Geschlossene Finanzanlagen
  • Vermögensanlagen

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Sie müssen nacheinander abgelegt werden.
Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie die notwendigen rechtlichen und fachlichen Kenntnisse nachweisen, beispielsweise hinsichtlich Verbraucherrechten und Fachbegriffen. Im praktischen Teil müssen Sie ein simuliertes Kundenberatungsgespräch durchführen.

Sie müssen keine formalen Voraussetzungen erfüllen, um sich zur Prüfung anzumelden, für eine erfolgreiche Teilnahme sollten Sie sich allerdings intensiv inhaltlich vorbereiten.

Die Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler entspricht inhaltlich der Sachkundeprüfung für Honorar-Finanzanlagenberater.

Wenn Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Studienabschluss im Bank- und Finanzwesen besitzen, kann dies möglicherweise anstelle der Sachkundeprüfung anerkannt werden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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