Änderungen an das Vermittlerregister anzeigen

Leistungsbeschreibung

Ihre Daten im Vermittlerregister müssen Sie immer aktuell halten. Zuständig für die Entgegennahme Ihrer Änderungsmitteilungen ist bei Versicherungsvermittlern und -beratern die Registerbehörde (Industrie- und Handelskammern), bei Finanzanlagenvermittlern, Honorar-Finanzanlagenberatern sowie Immobiliardarlehensvermittlern die Erlaubnisbehörde (diese leiten die Änderungen unverzüglich an die Registerbehörde weiter).

Folgende Änderungen sind anzuzeigen:

  • Änderung Ihres Namens bzw. der Firma bzw. der betrieblichen Anschrift, z. B. bei Umfirmierung oder Umzug
  • Änderung der Geschäftsführung bzw. des Vorstands, z. B. Eintragung neuer gesetzlicher Vertreter, Namensänderung der gesetzlichen Vertreter, Löschung gesetzlicher Vertreter
  • Eintragung oder Löschung einer Personenhandelsgesellschaft
  • Neueintragung, Namensänderung oder Löschung bei eintragungspflichtigen Angestellten,
  • Bei Versicherungsberater, Versicherungsvermittler, Immobiliardarlehensvermittler: Änderung einer registrierten Niederlassung in einem EU-/EWR-Staat oder der gesetzlichen Vertreter der Niederlassung, Meldung weiterer EU-/EWR-Staaten, Löschung von EU-/EWR-Staaten
  • Bei produktakzessorischen Versicherungsvermittlern: Änderung des/der auftraggebenden Versicherungsunternehmen/-s/Versicherungsvermittlers mit Erlaubnis
  • Bei Finanzanlagenvermittlern und Honorar-Finanzanlagenberater: Änderung der Produktkategorie 
  • Bei Immobiliardarlehensvermittlern und Honorar-Immobiliardarlehensberatern: Umstellung von der Immobiliardarlehensvermittlung zur Honorar-Immobiliardarlehensvermittlung und umgekehrt

Das Vermittlerregister ist - bis auf das Geburtsdatum und das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Anlegern und Versicherungsunternehmen sowie Darlehensnehmern und Darlehensgebern, die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden. Sind Sie gebundener Versicherungsvermittler nimmt das haftungsübernehmende Versicherungsunternehmen die Eintragung und Änderungen für Sie auf Ihre Veranlassung hin vor. Wenden Sie sich insofern bei Änderungen bitte direkt an Ihr Versicherungsunternehmen. Im Zweifel hilft die IHK als örtlich zuständige Registerbehörde weiter.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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