Zuständigkeitsfinder
Gleichwertigkeit von Zeugnissen von Spätaussiedlern nach BVFG anerkennen lassen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Berufsabschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Bulgarien, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei, oder Ungarn erworben haben und eine Spätaussiedlerbescheinigung oder einen Vertriebenenausweis besitzen, können Sie die Anerkennung Ihres Ausbildungsabschlusses nach Bundesvertriebenengesetz (BVFG) beantragen. Der Berufsabschluss wird anerkannt, wenn er zu einem Beruf in der Bunderepublik Deutschland gleichwertig ist. Die Gleichwertigkeit wird im Einzelfall geprüft und erteilt. Ein deutsches Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt.
Wenn es sich um Abschlüsse handelt, die mit einem Berufsbildungsabschluss in Industrie, Handel oder Dienstleistungsgewerbe (nicht Handwerk) vergleichbar sein
könnten, ist hierfür die Industrie- und Handelskammer zuständig, in deren Bezirk Sie wohnen.
Sofern Sie keinen Spätaussiedler-Status haben, können Sie trotzdem Ihren ausländischen Berufsabschluss anerkennen lassen. Hierfür können Sie die Anerkennung nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) beantragen.
Verfahrensablauf
Den Antrag auf die Anerkennung ihres Abschlusses können Sie nur schriftlich stellen.
- Nutzen Sie das Antragformular auf der Website der für Sie örtlich zuständigen IHK (Antrag auf Anerkennung nach BVFG)
- Wenn möglich, sprechen Sie dazu persönlich mit dem genannten verantwortlichen Mitarbeiter.
- Reichen Sie alle im Antrag genannten Dokumente vollständig und beglaubigt ein.
- In der Regel erhalten Sie eine mündliche Vorabinformation, ob und in welchem Beruf eine Gleichstellung ggf. möglich ist.
- Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag bearbeitet.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Wenn der Gebührenbescheid bezahlt ist, erhalten Sie den Bescheid über die Anerkennung oder die Nicht-Anerkennung zugesandt
Voraussetzungen
- Anerkannter Spätaussiedler-Status oder Bundesvertriebenenausweis
- beruflicher Abschluss auf Facharbeiterniveau in den Ländern der ehemaligen Sowjetunion, Polen, Rumänien, der ehemaligen Tschechoslowakei oder Ungarn
- der Abschluss ist umfänglich mit dem jeweiligen deutschen Bildungsabschluss vergleichbar
Welche Unterlagen werden benötigt?
- tabellarischer Lebenslauf (mit Monats- und Jahresangaben)
- Farbkopie der Originalzeugnisse und –diplome (in der Muttersprache)
- Beglaubigte Kopien der Übersetzungen dieser Zeugnisse und Diplome, erstellt durch einen vereidigten und öffentlich bestellten Dolmetscher
- Beglaubigte Kopie des Vertriebenenausweises bzw. der Spätaussiedlerbescheinigung
- Kopie der Aufenthaltsgenehmigung sowie des Personalausweises (Pass-a-Port/Identity-Card)
- Gegebenenfalls weitere Zeugnisse/Nachweise über die schulische oder berufliche Ausbildung oder berufliche Tätigkeiten (Arbeitsbuch, Tätigkeitsnachweise), soweit sie mit dem Berufsabschluss im Zusammenhang stehen
- Erklärung, dass bei keiner anderen Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer oder sonstigen Stelle die Überprüfung dieser Unterlagen beantragt wurde
- Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular der zuständigen IHK entnehmen.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren an. Diese sind aber abhängig von dem Umfang Ihres Anerkennungsverfahrens.
Gebühr: 20,00 - 80,00 EURVorkasse: NeinPrüfung und Bearbeitung des Antrages, je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 6 Wochenbei vollständigen Unterlagen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: Antragsformular der IHK
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen notwendig: nein
Weiterführende Informationen
Falls Sie eine andere ausländische Berufsqualifikation anerkennen lassen wollen:
Die für die Anerkennung an Ihrem Wohnort zuständige Stelle können Sie im Anerkennungs-Finder finden.
Auf diesem Flyer des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge finden Sie einen Vergleich der Verfahren nach Vertriebenengesetz und nach Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz
- Anerkennungs-Fnder
- Berufliche Anerkennung für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler
Bemerkung: Flyer des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Fachlich freigegeben am
19.12.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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