Zulassung zur Umschulungsprüfung beantragen

Leistungsbeschreibung

Umschulungen dienen der beruflichen Neuorientierung, in der Regel, weil Sie Ihren bisherigen Beruf nicht mehr ausüben können. Es gibt Gruppenumschulungsmaßnahmen beim Umschulungsträger (hier Bildungsträger) oder Einzelumschulungsmaßnahmen bei einem Betrieb.

Jede Umschulung findet auf Grundlage eines anerkannten Ausbildungsberufs statt und wird, genau wie die Berufsausbildung, mit einer Abschlussprüfung, der 
Umschulungsprüfung, beendet. Umschulungsprüfungen bestehen aus einem schriftlichen Prüfungsteil und einem praktischen bzw. mündlichen Prüfungsteil. Beide Prüfungsteile finden in der Regel an unterschiedlichen Tagen statt. Der schriftliche Prüfungsteil findet bundesweit an einem festgelegten Tag zur gleichen Uhrzeit statt.

Eine Umschulungsprüfung wird regional von den für die Ausbildung in Ihrem Beruf zuständigen Stellen (z.B. Industrie- und Handelskammer) für alle Umschüler zum Ende der Umschulungsdauer durchgeführt. Bevor Sie an der Umschulungsprüfung teilnehmen können, müssen Sie die Umschulung absolviert haben. Diese dauert zwei Drittel der üblichen Ausbildungsdauer im jeweiligen Beruf.

Die zuständige Stelle startet – postalisch oder elektronisch – den Anmeldeprozess zur Umschulungsprüfung. Sie meldet sich entweder bei Ihrem Unternehmen oder Bildungsträger, der Sie anmeldet und Sie informiert. Die Durchführung der Umschulungsprüfung organisiert auch die zuständige Stelle. Der Prüfungsausschuss, der die Prüfung abnimmt, besteht aus einem Arbeitgebervertreter, Arbeitnehmervertreter und Lehrervertreter. Er nimmt Ihre Prüfungsleistung ab und bewertet diese. 

Das Umschulungsverhältnis endet mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss. Wenn Sie die Umschulungsprüfung nicht bestehen, haben Sie die Möglichkeit die Prüfung zweimal zu wiederholen. Die fällig werdenden Prüfungsgebühren bezahlt der Ausbildungsbetrieb oder Bildungsträger, mit dem Sie einen 
Umschulungsvertrag geschlossen haben. 
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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