Bauen - Anzeige einer baugenehmigungsfrei gestellten Änderung an einer baulichen Anlage

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie eine baugenehmigungsfreie Änderung an Gebäuden und baulichen Anlagen durchführen möchten, benötigen Sie eine sogenannte Genehmigungsfreistellung. Haben Sie diese erhalten, müssen Sie die Freistellung der unteren Bauaufsichtsbehörde melden.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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