Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger werden

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise Bezirksschornsteinfeger bevollmächtigt werden wollen, benötigen Sie die Bestellung durch die zuständige Behörde.

Die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird öffentlich ausgeschrieben. Das bedeutet, dass sich Bewerber und Bewerberinnen, die in ihrer Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen, auf einen oder mehrere freiwerdende Kehrbezirke oder das Statusamt einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin beziehungsweise eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers bewerben können.

Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen.

Die ausgeschriebenen Kehrbezirke werden auf der Website der SERVICE.BUND.DE veröffentlicht.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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