Approbation als Psychologischer Psychotherapeut oder Psychotherapeutin beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach Ihrer erfolgreichen Ausbildung an einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte für Psychotherapie in Thüringen und Bestehen der staatlichen Prüfung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Psychotherapeutin stellen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Beruf des Psychologischen Psychotherapeuten in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Das Approbationsverfahren findet für alle, die ein Studium vor dem 01. September 2020 begonnen und die Ausbildung bis zum 01. September 2032 erfolgreich abgeschlossen haben, statt.  

Die Approbation wird unbefristet erteilt, darf nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig. 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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