Approbation als Zahnarzt oder Zahnärztin beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss der universitären zahnärztlichen Ausbildung und Bestehen der staatlichen Zahnärztlichen Prüfung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Zahnarzt bzw. Zahnärztin stellen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Zahnarztberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Das Approbationsverfahren findet vorbehaltlich weiterer Sonderregelungen für Studierende, die ihr Studium vor dem 01. Oktober 2021 begonnen haben, statt. 

Die Approbation wird unbefristet erteilt, darf nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.
 

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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