Approbation als Apotheker oder Apothekerin beantragen

Leistungsbeschreibung

Nach Ihrem erfolgreichen Abschluss der universitären  pharmazeutischen Ausbildung und Bestehen der staatlichen Pharmazeutischen Prüfung können Sie einen Antrag auf Erteilung der Approbation als Apotheker bzw. Apothekerin stellen. Mit Erteilung der Approbation sind Sie berechtigt, den Apothekerberuf in Deutschland selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben.

Die Approbation wird unbefristet erteilt, darf nicht mit Nebenbestimmungen versehen werden und ist für die gesamte Bundesrepublik Deutschland gültig.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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