Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung

Leistungsbeschreibung

Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.

Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)

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