Zuständigkeitsfinder
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX an Arbeitgebende beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie zum Erhalt bestehender und/oder Schaffung neuer Arbeitsplätze für Menschen mit einer Schwerbehinderung oder ihnen gleichgestellten Personen Unterstützung benötigen, können Sie finanzielle oder beratende Leistung beantragen.
Gefördert werden (Einzel-)Unternehmen.
Sie können aus zwei verschiedenen Optionen wählen:
- eine Beratungsleistung zum Thema „Bewilligung von Leistungen für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen an Unternehmen“ durch die zuständige Behörde anfragen
oder
- eine finanzielle Leistung mittels einer Antragstellung beantragen. Dort können Sie alle relevanten Informationen zum Unternehmen und zur schwerbehinderten oder ihr gleichgestellten Person angeben. Ihren Bedarf können Sie in einem Freitextfeld beschreiben oder – sobald diese Anträge ergänzt worden sind – folgende Leistungen direkt beantragen:
- Beschäftigungssicherungszuschuss (BSZ) beziehungsweise Ausgleich bei außergewöhnlichen Belastungen für Unternehmen,
- bedarfsgerechte Einrichtung oder Ausstattung von Arbeitsplätzen beziehungsweise dem Arbeitsumfeld,
- Investitionen zur Schaffung eines neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatzes,
- Berufsausbildung,
- Sonstige Maßnahmen zu den Bedürfnissen angemessenen Beschäftigung (beispielsweise Qualifizierungsmaßnahmen).
Der Förderumfang wird individuell und abhängig von der benötigten Leistung festgelegt. Die tatsächliche Höhe der Förderung errechnet sich aus dem Umfang der Maßnahme.
Verfahrensablauf
Die Beantragung der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) an Unternehmen kann online erfolgen. Das antragstellende Unternehmen beschreibt das Anliegen und senden dies nebst den geforderten Unterlagen an die zuständige Behörde. Nach Prüfung des Antrages nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit dem Unternehmen auf.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Integrationsamt.
Voraussetzungen
Sie beschäftigen schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Personen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Kopie eines aktuellen Nachweises der Beschäftigung (Arbeitsvertrag),
- Kopie des Schwerbehindertenausweises beziehungsweise des Gleichstellungsbescheides.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fachlich freigegeben am
17.10.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)
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