Bauen - Anzeige des Baubeginns

Leistungsbeschreibung

Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde in folgenden Situationen zu informieren:

Beginn der Ausführung des Vorhabens

Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer Unterbrechung von mehr als drei Monaten.

Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6Plus)

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