Zuständigkeitsfinder
Informationen zum Semesterbeitrag erhalten
Leistungsbeschreibung
Als Studierende/r müssen Sie einen Semesterbeitrag zahlen, um sich für das folgende Semester zurückzumelden. Der Beitrag setzt sich zusammen aus:
- dem Beitrag für das Studierendenwerk
- gegebenenfalls dem Semesterticket für den öffentlichen Nahverkehr sowie in einigen Fällen einem Kulturticket
- dem Beitrag für den Studierendenrat
- die einmalige Erstaustattung mit der Thüringer Hochschul- und Studierendenwerkskarte (Thoska)
Der Anteil für das Studierendenwerk ist vor allem dazu bestimmt, die sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Studierenden beispielsweise durch die Verfügbarkeit von Studentenwohnheimen, Kitas und Mensen sowie dem Vorhalten einer Beratungsinfrastruktur zu fördern. Der Anteil für die Studierendenvertretung zielt darauf ab, die Kosten für die Vertretung der Interessen der Studierenden nach innen und nach außen zu bezuschussen.
In der Regel werden Sie per E-Mail oder über andere Kommunikationskanäle über den Semesterbeitrag, die Zahlungsfrist sowie die konkreten Überweisungs-Verwendungszwecke informiert beziehungsweise erinnert.V
Bei einer Beurlaubung können Sie sich von der Zahlung des Semesterbeitrages befreien lassen, sofern die Beurlaubung noch vor Semesterbeginn erfolgt. Eine Befreiung nach Semesterbeginn ist hingegen nicht möglich,selbst wenn dort aus bestimmten Gründen auch im Semester noch beurlaubt werden kann.
Verfahrensablauf
Der Semesterbeitrag ist in der korrekten Höhe auf das angegebene Konto der Hochschule fristgerecht zu überweisen.
Vor Beginn eines Studiums an einer Hochschule ist bei der Immatrikulation die Zahlung des jeweils aktuellen Semesterbeitrags sowie einer Gebühr für die thoska-Erstausstattung notwendig.
Da Ihnen die für diese Zwecke unteranderem verwendete Matrikelnummer bei der Beantragung der Immatrikulation noch nicht bekannt ist, müssen Sie bei der Immatrikulation als Zahlungsnachweis die Kopie eines Kontoauszuges, auf dem die Überweisung sichtbar ist, einreichen.
Sind Sie bereits eingeschriebene Studentin oder eingeschriebener Student, müssen Sie jedes Semester Ihre Einschreibung bestätigen, indem Sie den für das bevorstehende Semester gültigen Semesterbeitrag zahlen. Sie müssen den Semesterbeitrags so bezahlen, dass der Betrag bis zu einer festgelegten Frist tatsächlich auf dem Konto der Hochschule eingegangen ist.
In diesem Fall reicht die Nutzung Ihres personenspezifischen Verwendungszweckes aus.
Haben Sie die Überweisungsfrist versäumt, können Sie innerhalb einer Nachfrist den Semesterbeitrag nachzahlen.
Wenn Sie zu wenig gezahlt haben und es anschließend versäumen, die Nachzahlung inklusive Säumnisgebühr zu zahlen, gilt die Bezahlung als nicht durchgeführt. Sie können dann nicht eingeschrieben beziehungsweise rückgemeldet werden. Möglicherweise droht Ihnen dann die Exmatrikulation.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
- Gebühren werden lediglich erhoben für die Erstausstattung mit der thoska oder im Säumnisfall
- Die Höhe des Semesterbeitrags ändert sich in jedem Semester. Sie wird rechtzeitig auf der Website der Hochschule bekannt gegeben.
- Es ist möglich, dass je nach Zahlungsart und Geldinstitut Überweisungs- oder andere Transferkosten für die Zahlenden anfallen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Fristen werden auf der Webseite der Hochschule, per E-Mail und über sonstige Kommunikationswege veröffentlicht.
Die Rückmeldefrist für ein Wintersemester ist an jeder Hochschule unterschiedlich. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig darüber. Innerhalb dieser von der jeweiligen Hochschule vorgegebenen Frist müssen der Semesterbeitrag und eventuell Gebühren auf dem Konto der Hochschule eingegangen sein.
Für verspätete Rückmeldungen ist (zusätzlich zum nachzuzahlenden Semesterbeitrag) eine Säumnisgebühr innerhalb einer von den Hochschulen vorgegebenen zweiten Frist zu bezahlen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung eines Überweisungseingangs ist abhängig von der Banklaufzeit, der Nutzung des korrekten Verwendungszweckes und ob die Zahlung in Verbindung mit der Immatrikulation erfolgt.
Rechtsgrundlage
Immatrikulationsordnungen der jeweiligen Hochschulen
Rechtsbehelf
Gegen die Zahlung eines Semesterbeitrags ist kein Widerspruch Ihrerseits möglich. Die verwaltungsrechtliche Widerspruchs- und Klagemöglichkeit besteht allenfalls bei der Gebührenerhebung.
Anträge / Formulare
Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Was sollte ich noch wissen?
Die Bewerbenden und Studierenden müssen die Semesterbeiträge zahlen.
Je nach Zahlungsart und Geldinstitut können für die Zahlung selbst Kosten entstehen.
Bei Auslandsüberweisungen ist es aufgrund der Wechselkurse für zum Teil schwierig für Sie, genaue Informationen über die Gebühren für eine Zahlung aus dem Ausland zu erhalten und den exakten Semesterbeitrag zu zahlen.
Zu viel gezahlte Beträge werden Ihnen auf Antrag erstattet.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
24.08.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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