Zuständigkeitsfinder
Exmatrikulation bescheinigen lassen
Leistungsbeschreibung
Studierende können auf eigenen Wunsch eine Exmatrikulation beantragen. Nach der Exmatrikulation sind Sie nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben.
Die Exmatrikulation erfolgt mit Wirkung zum beantragten Zeitpunkt oder zum Ende des Semesters. Eine rückwirkende Exmatrikulation auf Antrag ist in der Regel nur im gleichen Semester möglich.
Nach erfolgter Exmatrikulation wird eine Renten- und Exmatrikulationsbescheinigung erstellt. Diese Bescheinigung benötigen Sie unter anderem für die Rentenversicherung, das BAföG-Amt, die Kindergeldstelle oder für die Einschreibung an einer anderen Hochschule.
Die Bescheinigung dient Ihnen gleichzeitig als Nachweis über die jeweilige Studienzeit an der Hochschule.
Eine Exmatrikulation erfolgt auch von Amts wegen, zum Beispiel, wenn der aktuelle Semesterbeitrag oder fällige Gebühren nicht bezahlt oder Auflagen nicht erfüllt wurden und auch auf einen Säumnisbescheid nicht reagiert wurde. Wenn Sie ihr Studium abgeschlossen oder Prüfungsleistungen endgültig nicht bestanden haben, erfolgt ebenfalls eine Exmatrikulation von Amts wegen, wenn Sie die Exmatrikulation nicht selbst Studierenden beantragt haben.
Verfahrensablauf
- Einen Antrag auf Exmatrikulation stellen Sie bei der Hochschule, bei Sie eingeschrieben sind.
- Nach durchgeführter Exmatrikulation wird eine entsprechende Renten und Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.
- Mit Beantragung der Exmatrikulation sind gegebenenfalls bestimmte Abmeldebestätigungen einzuholen.
- An der Dualen Hochschule Gera-Eisenach wird zudem der Praxispartner über die Exmatrikulation informiert, der daraufhin ein Sonderkündigungsrecht bezüglich des Ausbildungsvertrages geltend machen kann.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Hochschule.
Voraussetzungen
Sie müssen eingeschriebene Studierende beziehungsweise eingeschriebener Studierender an einer Hochschule sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Antrag auf Exmatrikulation
Welche Gebühren fallen an?
Die Beantragung einer Exmatrikulation sowie die Ausstellung einer Exmatrikulationsbescheinigung sind für Sie gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Exmatrikulation können Sie jederzeit im Laufe des Semesters beantragen. Empfehlenswert ist die Beantragung innerhalb der Rückmeldefrist, wenn Sie sich zum Ende des Semesters exmatrikulieren lassen wollen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel wird ein Antrag auf Exmatrikulation in wenigen Tagen bearbeitet und die Exmatrikulationsbescheinigung erstellt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Bei einer selbst beantragten Exmatrikulation besteht in der Regel kein Erfordernis für einen Rechtsbehelf.
Gegen eine Exmatrikulation von Amts wegen können Sie Widerspruch eingelegen.
Wird die Entscheidung der Hochschule nicht in Ihrem Sinne geändert, können Sie vor dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Klage einreichen.
Bemerkungen
Nach der Exmatrikulation sind Sie nicht mehr an der Hochschule eingeschrieben. Somit haben Sie keinen Zugriff mehr auf verschiedene Dienste der Hochschule, zum Beispiel Studentische E-Mail. Sichern Sie daher vorher alle Ihre wichtigen Daten. Die Bescheinigung der Exmatrikulation benötigen Studierende für die Rentenversicherung oder die Einschreibung an einer anderen Hochschule. Bewahren Sie diese daher gut auf.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
Fachlich freigegeben am
24.08.2023
Quelle: Zuständigkeitsfinder Thüringen (Linie6PLus)
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